Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) OMF DESIGN

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Dienstleistungen im Bereich Webdesign, SEO und Grafik-Dienstleistungen zwischen OMF DESIGN (im Folgenden als „Agentur“ bezeichnet) und ihren Kunden.

1.2 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Die Agentur erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Webdesign, Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Grafikdesign gemäß den vertraglich vereinbarten Spezifikationen.

2.2 Änderungen und Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien.

3. Vertragsabschluss

3.1 Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung der Agentur oder durch die Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrages zustande.

3.2 Der Kunde verpflichtet sich, der Agentur alle für die Durchführung des Auftrages notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

4.1 Die Vergütung der Agentur erfolgt gemäß den vertraglichen Vereinbarungen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2 Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Erfüllung der vertraglichen Leistungen zu unterstützen, insbesondere durch rechtzeitige Bereitstellung von erforderlichen Informationen, Daten und Materialien.

5.2 Der Kunde stellt sicher, dass die zur Verfügung gestellten Daten und Materialien frei von Rechten Dritter sind und keine gesetzlichen Vorschriften verletzen.

6. Leistungsänderungen und -erweiterungen

6.1 Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Agentur. Die dadurch entstehenden Mehrkosten werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

7. Abnahme

7.1 Nach Fertigstellung der vertraglich vereinbarten Leistungen wird die Agentur dem Kunden die fertigen Arbeiten zur Abnahme vorlegen. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

7.2 Erfolgt innerhalb von 10 Tagen nach Vorlage der Arbeiten keine schriftliche Mängelrüge, gelten die Leistungen als abgenommen.

8. Haftungsausschluss

8.1 Die Agentur haftet nur für Schäden, die auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen der Agentur, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.

8.2 Die Haftung der Agentur für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt sind. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8.3 Die Agentur haftet nicht für Schäden, die durch Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder Dritter verursacht werden, sowie für technische Probleme außerhalb der Kontrolle der Agentur, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Serverausfälle, Netzwerkausfälle oder Softwarefehler.

9. Geistiges Eigentum

9.1 Die Agentur behält sich alle Rechte an den erbrachten Leistungen vor, insbesondere Urheberrechte und Nutzungsrechte. Der Kunde erhält an den Leistungen der Agentur nur die vertraglich eingeräumten Nutzungsrechte.

9.2 Eine Weitergabe oder Veränderung der Leistungen der Agentur durch den Kunden bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Agentur.

10. Datenschutz

10.1 Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung der Agentur enthalten.

10.2 Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen sicherzustellen, insbesondere im Hinblick auf die Bereitstellung personenbezogener Daten Dritter an die Agentur.

11. Auftragsverarbeitung nach der DSGVO

11.1 Soweit die Agentur im Rahmen der Erbringung ihrer Dienstleistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Artikel 28 DSGVO abgeschlossen.

11.2 Der Auftragsverarbeitungsvertrag regelt die Pflichten und Rechte der Parteien im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten.

12. Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern aus dem Agentur-Netzwerk

12.1 Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen externe Dienstleister aus dem Agentur-Netzwerk hinzuzuziehen. Die Agentur stellt sicher, dass die externen Dienstleister den gleichen Datenschutz- und Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegen wie die Agentur selbst.

12.2 Der Kunde wird über die Einbindung externer Dienstleister informiert, wenn diese Zugang zu personenbezogenen Daten erhalten. Der Kunde hat das Recht, Einwände gegen die Einbindung bestimmter Dienstleister zu erheben, sofern berechtigte Datenschutzbedenken bestehen.

13. Kündigung

13.1 Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Vertragspartei ihre wesentlichen Verpflichtungen schwerwiegend verletzt und die Verletzung auch nach einer angemessenen Fristsetzung nicht behoben wird.

13.2 Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund ist die kündigende Partei verpflichtet, der anderen Partei unverzüglich eine schriftliche Mitteilung über die Kündigung zuzustellen. Die Kündigung wird zum Zeitpunkt des Zugangs der Mitteilung wirksam.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

14.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

14.3 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hamburg. Es gilt deutsches Recht.